AGB von import4u

§1 Vertragsgegenstand
Import4u übernimmt im Auftrag des Kunden die Rolle des Inverkehrbringers gemäß der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 sowie weiterer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften, insbesondere aber nicht ausschließlich gemäß Maschinenrichtlinie, Spielzeugrichtlinie, EMV-Richtlinie, RoHS-Richtlinie oder sonstiger sektorspezifischer Regelungen. Die betroffenen Produkte werden vom Kunden aus einem Drittland, insbesondere aus China, bezogen und in die Europäische Union eingeführt.

 

§2 Rolle und Leistungen von Import4u
(1) Import4u handelt ausschließlich als bevollmächtigter Wirtschaftsakteur (z. B. Bevollmächtigter, Inverkehrbringer, Hersteller im rechtlichen Sinn) im Sinne der jeweils einschlägigen EU-Vorgaben.

(2) Die Leistungen von Import4u umfassen insbesondere:
- Prüfung und Archivierung technischer Unterlagen,
- Erstellung und Unterzeichnung erforderlicher Konformitätserklärungen,
- Kommunikation mit zuständigen Marktaufsichtsbehörden,
- Bereitstellung eines EU-Ansprechpartners für die Produktsicherheit,
- Freigabe oder Anbringung erforderlicher Kennzeichnungen (z. B. CE, WEEE).

 

§3 Produkthaftung
(1) Import4u haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung gemäß Produktsicherheitsgesetz und den jeweils einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen.

(2) Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für Mängel, Funktionsstörungen, Ausfälle oder zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche – ist ausgeschlossen.

 

§4 Einfuhr, Verzollung und Risikoübergang
(1) Der Kunde übernimmt sämtliche Pflichten und Kosten der Einfuhr, einschließlich Zölle, Steuern, Lagerkosten, Gebühren für Zollbeschauen, eventuelle Rücksendungen oder Vernichtungen.

(2) Import4u übernimmt keine Gewähr dafür, dass die eingeführten Waren tatsächlich zur Einfuhr zugelassen werden. Etwaige Kosten infolge verweigerter Einfuhr liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

 

§5 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt Import4u sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Einfuhr, Inverkehrbringung oder Nutzung der Ware entstehen, soweit sie über die gesetzliche Produkthaftung hinausgehen. Dies gilt insbesondere für zivilrechtliche Mängelansprüche, vertragliche Regressforderungen oder behördliche Maßnahmen.

 

§6 Vertragsverhältnis
(1) Import4u agiert ausschließlich als Dienstleister im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung zur Produktsicherheit.

(2) Es wird klargestellt, dass kein Kaufvertrag im Sinne des BGB und/ oder HGB zwischen Import4u und dem Kunden zustande kommt.

 

§7 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

 

Vertrag mit import4u UG

Der Vertrag mit import4u kommt nur unter den genannten Bedingungen zustande